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Wenn Sie loslassen müssen, geben wir Ihnen sicheren Halt.

Alles, was Ihnen hilft, sich zu verabschieden und was die Persönlichkeit des Verstorbenen noch einmal aufleben lässt – das können wir für Sie tun. Denn seit 1922 ist unsere Familie ein zuverlässiger Begleiter in der Trauer und bietet Ihnen weit mehr als nur die Durchführung einer Bestattung. Lassen Sie sich von uns in aller Ruhe beraten – in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause.

So begleiten wir Sie im Trauerfall.

Würdevolle Aufbahrung im Verabschiedungsraum: Verbringen Sie die letzten gemeinsamen Momente mit Ihrem geliebten Menschen ungestört in einem unserer ebenerdigen, rollstuhlgerechten Verabschiedungsräume im offenen oder geschlossenen Sarg oder an der Urne. Mit einem Schlüssel haben Sie jederzeit Zugang.

Fürsorgliche Betreuung und Regelung aller Formalitäten: Wir kümmern uns um eine respektvolle In- oder Auslandsüberführung des Verstorbenen und betreuen ihn behutsam. Vor und auch nach der Beisetzung unterstützen wir Sie bei allen anfallenden Aufgaben wie Terminabsprachen, Organisation einer Kaffeetafel, Rentenbeantragungen u.v.m.

Gestaltung besonderer Trauerpost: Gemeinsam mit Ihnen entwerfen wir individuelle Trauerkarten, Anzeigen, Danksagungen und vieles mehr und drucken sie in unserem Haus. Wählen Sie dabei zwischen vielfältigen Farben und Gestaltungselementen und bringen Sie auch eigene Texte und Bilder mit ein. Zudem sorgen wir für die termingerechte Anzeigenveröffentlichung.

Organisation einer individuellen Trauerfeier: Ob besonderer Blumenschmuck, die Dekoration mit persönlichen Gegenständen, eine musikalische Begleitung oder eine große Leinwandpräsentation – in unseren modern ausgestatteten Trauerhallen setzen wir Ihre Vorstellungen bis ins Detail um. Selbstverständlich ist dabei für Sie die Nutzung unserer technischen Ausstattung inklusive.

Anfertigung persönlicher Andenken: Auf Wunsch erstellen wir für Sie eine Diashow mit Fotos aus dem Leben des Verstorbenen, die wir mit passender Musik bei der Trauerfeier zeigen. Auch erstellen wir für Sie Fotografien in der Trauerhalle und eine Tonaufnahme der Trauerrede, damit Sie sich noch einmal bewusst an den Abschied erinnern können.

Gerne lassen wir auch ein Schmuckstück anfertigen mit dem Fingerabdruck des Verstorbenen als Zeichen der Verbundenheit und des individuellen persönlichen Gedenkens.

Hilfe im Trauerfall – persönlich & digital

Unsere Online-Services im Kunden-Center

  • Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
  • Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
  • Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
  • Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online

Bei uns im Bestattungshaus Niemann sind wir nicht nur persönlich für Sie da, wir unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.

Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor: Tel. 05223-71263 oder lesen Sie mehr in unserem Infoblatt.

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Wenn Sie eine Ruhestätte suchen, zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten.

Mit der Wahl einer passenden Ruhestätte erweisen Sie dem Verstorbenen die letzte Ehre. Überlegen Sie deshalb gut: Was hätte ihm gefallen und was ist Ihnen selbst wichtig? Können Sie zum Beispiel die Grabpflege übernehmen und möchten Sie später in der Ruhestätte wieder mit Ihrem geliebten Menschen vereint werden? Vor allem anderen steht aber zunächst die Entscheidung für eine Sarg- oder Urnenbestattung. Nachfolgend geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Beisetzungsmöglichkeiten in der Region, allerdings sind die Bestimmungen auf den einzelnen Friedhöfen sind sehr unterschiedlich. Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen – wir beraten Sie ausführlich zu allen Details.

Grabstätten für jeden Anspruch.

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert und die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf einem Friedhof beigesetzt.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg der Erde übergeben. Dabei erfolgt die Beisetzung auf einem Friedhof in einer Wahlgrabstätte, Rasenreihen- oder Gemeinschaftsgrabstätte.

Seebestattung

Bei der Seebestattung in speziell ausgewiesenen Gebieten in der Nord- oder Ostsee, aber auch im Ausland übergibt der Kapitän im Beisein der Angehörigen oder auch anonym die Urne der See.

Naturbestattung

Naturbestattungen oder naturnahe Bestattungen gibt es in verschiedenen Formen, setzen aber grundsätzlich die Feuerbestattung voraus: In Bestattungswäldern wie dem Ruhewald Hollwinkel oder auch auf den Friedhöfen in unserer Region wird die Urne am Fuß eines Baumes beigesetzt.

Wenn Sie nach Bestattungskosten fragen, geben wir Ihnen Klarheit.

Wie viel kostet eine Beerdigung hier in Kirchlengern, Bünde und Umgebung? Das ist eine naheliegende Frage – die sich allerdings nicht pauschal beantworten lässt. Denn eine Bestattung ist eine höchst individuelle Leistung, vielmehr noch: eine Summe von ganz unterschiedlichen Leistungen. Für eine Bestattung einen Festpreis zu nennen, wäre deshalb unseriös. Stattdessen loten wir im Trauergespräch gemeinsam mit Ihnen aus, welche Bestattungsdetails Ihnen besonders wichtig sind, und erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot mit einer transparenten Kostenübersicht. So bleiben wir immer in Ihrem finanziellen Rahmen. Im Folgenden erfahren Sie genauer, wie sich Bestattungskosten zusammensetzen – und erhalten als erste Orientierungshilfe einige Preisbeispiele für Beerdigungen hier in der Region Kirchlengern und Bünde, die Ihnen zeigen, welche Kostenfaktoren einen besonders hohen oder niedrigen Einfluss auf die Gesamtkosten haben.

Wie sich Bestattungskosten zusammensetzen.

Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.

Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen.

Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Preisbeispiele für eine Bestattung in Kirchlengern, Bünde und Hüllhorst.

Die nachfolgenden Preisbeispiele verstehen sich zuzüglich Friedhofsgebühren / Nutzungsrecht an einer Grabstätte, denn diese sind in unserer Region sehr unterschiedlich.

Um größtmögliche Transparenz zu schaffen, haben wir für Sie eine ausführliche Preisübersicht mit Friedhofsgebühren in Kirchlengern, Bünde und Hüllhorst zusammengestellt.

Preisbeispiel 1:
Kosten für eine Urnen­bestattung
ohne Trauerfeier



Sonstige Auslagen

Teilsumme: 222,74 €

Eigene Leistungen

Teilsumme: 2.495,00 €

Krematorium

Teilsumme: 415,00 €
Summe der Kosten: 3.132,74 €

Preisbeispiel 2:
Kosten für eine Urnenbestattung
mit Trauerfeier am Sarg

(Trauerfeier in unserer privaten Trauerhalle / der Friedhofskapelle Ennigloh)

Sonstige Auslagen

Teilsumme: 862,27 €

Eigene Leistungen

Teilsumme: 3.685,00 €

Krematorium

Teilsumme: 415,00 €
Summe der Kosten: 4.962,27 €

Preisbeispiel 3:
Kosten für eine Sargbestattung
mit Trauerfeier

(Trauerfeier in einer anzumietenden Friedhofskapelle)

Eigene Leistungen

Teilsumme: 3.375,00

Sonstige Auslagen

Teilsumme: 1.312,27
Summe der Kosten: 4.687,27

Preisbeispiel 4:
Kosten für eine Sargbestattung mit
exklusivem Truhensarg mit Trauerfeier

(Trauerfeier in unserer privaten Trauerhalle / der Friedhofskapelle Ennigloh)

Eigene Leistungen

Teilsumme: 4.365,00 €

Sonstige Auslagen

Teilsumme: 2.837,84 €
Summe der Kosten: 7.202,84 €

Preisbeispiele für eine Bestattung in Kirchlengern, Bünde und Hüllhorst.

Wer muss für die Bestattungs­kosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung trägt zunächst der Auftraggeber. Auftraggeber werden muss, wenn es kein Toten­fürsorge­berechtiger macht, der Bestattungs­pflichtige. Bezahlt wird die Bestattung vorrangig aus dem Erbe, d.h. der Auftrag­geber kann sich das Geld vom Erben wiederholen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnen­reihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuer­bestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erd­bestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuer­bestattung Gebühren für die zweite Leichen­schau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuer­bestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.

Sind Sie als bestattungs­pflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.